Der Energieaudit ist für viele Unternehmen ein Begriff, der negativ konnotiert ist. Ob intern oder extern, Qualitätsaudit, Umweltaudit oder Arbeitssicherheitsaudit – sie bedeuten für die Mitarbeitenden zusätzliche Arbeit, für die viel zu oft die Zeit fehlt. Dabei können Unternehmen die Kontrollen gewinnbringend für sich einsetzen und bares Geld sparen. Vorausgesetzt, die Audits werden professionell durchgeführt. Wir erklären, wie Sie das am besten angehen und räumen mit den größten Irrtümern auf.
Der Begriff „Audit“ kommt aus dem Englischen und kann mit „Prüfung“ übersetzt werden. Ein Energie-Auditor prüft also die energierelevanten Prozesse innerhalb des Unternehmens und hinterfragt deren Verbräuche oder deckt unnötige Verschwendungen von Ressourcen auf. Es ist wichtig zu wissen, dass der Begriff „Energieaudit“ zwei Bedeutungen hat:
Unabhängig davon, für welche Form man sich hier entscheidet, sie beide erfüllen denselben Zweck: das Aufdecken und Einsparen von Verbräuchen aller Art.
Große Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von 50 Millionen oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro sind gesetzlich zu einem Energieaudit verpflichtet. Die genauen Bestimmungen zu internen Energiemanagementsystemen sind in der ISO 50001 festgelegt. Diese ist nicht zu verwechseln mit externen Energieaudits, die in der Normenreihe EN 16247 verankert sind:
In der Praxis gestaltet sich der Ablauf der allgemeinen Anforderungen folgendermaßen:
Gliederung nach EN 16247-1 und der zugehörige Ablauf in der Praxis
Quelle: entnommen aus WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich, Energieaudit nach EN 16247-1, Seite 4, 2. aktual. Auflage, Dezember 2014
Die Qualifikationen eines guten Energieauditors sind ebenfalls in Teil 5 der EN 16247 festgehalten. So muss der Beschäftigte eine abgeschlossene Ausbildung und Erfahrung im Energiebereich vorweisen und diesen Wissensstand laufend durch Fortbildungen anpassen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Er muss sämtliche gesetzliche Vorgaben kennen und mit aktuellen Energieberatungsförderungen vertraut sein. Die erforderliche Qualifikation hängt jedoch immer stark vom Unternehmen und dessen Audit-Zielen ab: Für einen ersten Check genügt ein allgemeines, breites Wissen im Energiebereich, geht es jedoch um die Energieanalyse von Prozessen, ist fachliches Detailwissen erforderlich. Sollten Sie sich für einen externen Auditor entscheiden, muss sich dieser zur Geheimhaltung von Daten und Informationen verpflichten.
Bevor der Audit durchgeführt wird, sollte bereits geklärt sein, warum er überhaupt stattfinden soll. Die Ziele sind vielfältig, hängen vom jeweiligen Unternehmen und dessen Status ab und können z. B. aus folgenden Gründen verfolgt werden:
Sobald die Ziele festgelegt sind, empfiehlt es sich, den Umfang des Audits zeitlich und räumlich einzugrenzen. Soll beispielsweise der gesamte Standort auditiert werden oder nur ein Teilbereich? Anschließend sollte man den Audit in zwei Schritten durchführen:
Nach Fertigstellung oder vor Beginn der Umsetzung sollten Förderansuchen eingereicht werden. Am besten durchsuchen Sie oder Ihr Energieauditor die Umweltförderung der Kommunalkredit Public Consulting (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium) nach möglichen Investitionsförderungen.
Nachdem sämtliche Schritte im Vorhinein abgehandelt wurden, geht es an die Umsetzung. Der Energieaudit umfasst im Wesentlichen:
Bevor der Energieauditor den Standort begeht, sollten Sie bereits vorab relevante Daten und Informationen preisgeben. Dazu gehören zum Beispiel:
Quelle: entnommen aus WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich, Energieaudit nach EN 16247-1, Seite 11, 2. aktual. Auflage, Dezember 2014
Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu realisieren, sollte ein Energieaudit in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. So kann überprüft werden, ob Einsparungen auch wirklich greifen und wo noch ungenutztes Potenzial schlummert.
Beispiel für die Zusammensetzung eines Energieaudit
Quelle: entnommen aus WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich, Energieaudit nach EN 16247-1, Seite 18, 2. aktual. Auflage, Dezember 2014
Ohne Messtechnik kein Energieaudit. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Messgeräte – egal ob Sie den Audit selbst angehen oder externer Energieauditor sind. Analysieren Sie Durchflüsse und Wärmemengen mit aufschnallbaren Ultraschallsensoren und PT 100 Fühlern, die Sie von außen auf Rohre aufschnallen können, ohne zuerst aufwendige Umbauten durchführen zu müssen. Parametrierung und Inbetriebnahme der Geräte übernehmen wir gerne. Kontaktieren Sie uns (Kontaktdaten siehe unten) und lassen Sie sich von unseren Experten für Mess- und Umwelttechnik beraten.
Quelle:
https://www.wko.at/service/umwelt-energie/WIFI_UNS_Energieaudit_mm_RZ_screen.pdf