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Der Energie­audit ist für viele Unter­nehmen ein Be­griff, der negativ kon­notiert ist. Ob intern oder extern, Qualitäts­audit, Um­weltaudit oder Arbeits­sicherheits­audit – sie be­deuten für die Mi­tarbeitenden zu­sätzliche Arbeit, für die viel zu oft die Zeit fehlt. Dabei können Unter­nehmen die Kon­trollen gewinn­bringend für sich ein­setzen und bares Geld sparen. Voraus­gesetzt, die Audits werden profes­sionell durch­geführt. Wir er­klären, wie Sie das am besten an­gehen und räumen mit den größten Ir­rtümern auf. 

Was bedeutet „Energieaudit“ überhaupt?

Der Begriff „Audit“ kommt aus dem Englischen und kann mit „Prüfung“ übersetzt werden. Ein Energie-Auditor prüft also die energierelevanten Prozesse innerhalb des Unternehmens und hinterfragt deren Verbräuche oder deckt unnötige Verschwendungen von Ressourcen auf. Es ist wichtig zu wissen, dass der Begriff „Energieaudit“ zwei Bedeutungen hat:

  • Der Energiecheck eines Unternehmens, der in Form einer technischen Analyse von einer externen Firma durchgeführt wird.
  • Ein Energiemanagementsystem nach der Norm ISO 50001, das intern etabliert wird und zur systematischen Überwachung dient. 

Unabhängig davon, für welche Form man sich hier entscheidet, sie beide erfüllen denselben Zweck: das Aufdecken und Einsparen von Verbräuchen aller Art. 

Ab wann muss ich einen Energieaudit durchführen (lassen)?

Große Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von 50 Millionen oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro sind gesetzlich zu einem Energieaudit verpflichtet. Die genauen Bestimmungen zu internen Energiemanagementsystemen sind in der ISO 50001 festgelegt. Diese ist nicht zu verwechseln mit externen Energieaudits, die in der Normenreihe EN 16247 verankert sind:

  • Energieaudits Teil 1: Allgemeine Anforderungen – EN 16247-1
  • Energieaudits Teil 2: Gebäude – EN 16247-2
  • Energieaudits Teil 3: Prozesse – EN 16247-3
  • Energieaudits Teil 4: Transport – EN 16247-4
  • Energieaudits Teil 5: Qualifikationsanforderungen an Energieauditoren – EN 16247-5 (Entwurf)

In der Praxis gestaltet sich der Ablauf der allgemeinen Anforderungen folgendermaßen:   Gliederung EN 16247-1 und der zugehörige Ablauf in der Praxis

Gliederung nach EN 16247-1 und der zugehörige Ablauf in der Praxis
Quelle: entnommen aus WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich,
Energieaudit nach EN 16247-1, Seite 4, 2. aktual. Auflage, Dezember 2014

Woran erkenne ich einen professionellen Energieauditor?

Die Qualifikationen eines guten Energieauditors sind ebenfalls in Teil 5 der EN 16247 festgehalten. So muss der Beschäftigte eine abgeschlossene Ausbildung und Erfahrung im Energiebereich vorweisen und diesen Wissensstand laufend durch Fortbildungen anpassen, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Er muss sämtliche gesetzliche Vorgaben kennen und mit aktuellen Energieberatungsförderungen vertraut sein. Die erforderliche Qualifikation hängt jedoch immer stark vom Unternehmen und dessen Audit-Zielen ab: Für einen ersten Check genügt ein allgemeines, breites Wissen im Energiebereich, geht es jedoch um die Energieanalyse von Prozessen, ist fachliches Detailwissen erforderlich. Sollten Sie sich für einen externen Auditor entscheiden, muss sich dieser zur Geheimhaltung von Daten und Informationen verpflichten.

Wie lege ich das Ziel des Energieaudits fest?

Bevor der Audit durchgeführt wird, sollte bereits geklärt sein, warum er überhaupt stattfinden soll. Die Ziele sind vielfältig, hängen vom jeweiligen Unternehmen und dessen Status ab und können z. B. aus folgenden Gründen verfolgt werden:

  • Gesetze einhalten
  • Konzernstrategie entsprechen
  • Kundenvorgaben erfüllen
  • Allgemeiner Überblick über die energetische Leistung 
  • Technische Detailanalyse

Sobald die Ziele festgelegt sind, empfiehlt es sich, den Umfang des Audits zeitlich und räumlich einzugrenzen. Soll beispielsweise der gesamte Standort auditiert werden oder nur ein Teilbereich? Anschließend sollte man den Audit in zwei Schritten durchführen:

  1. Erster Energiecheck: Nachdem die energetische Leistung des gesamten Unternehmens analysiert wurde, hat man einen Überblick über die größten Verbraucher und deckt Einsparpotenziale auf. 
  2. Detailanalyse: Nach dem Erstcheck sollten die Bereiche, in denen Einsparungen möglich sind, mithilfe von technischen Detailanalysen genauer unter die Lupe genommen werden.

Nach Fertigstellung oder vor Beginn der Umsetzung sollten Förderansuchen eingereicht werden. Am besten durchsuchen Sie oder Ihr Energieauditor die Umweltförderung der Kommunalkredit Public Consulting (in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium) nach möglichen Investitionsförderungen. 

Wie läuft der Energieaudit ab?

Nachdem sämtliche Schritte im Vorhinein abgehandelt wurden, geht es an die Umsetzung. Der Energieaudit umfasst im Wesentlichen: 

  • Energiedatenerhebung
  • Einsicht in relevante Dokumente
  • Begehung des Standortes
  • Befragung von verantwortlichen Mitarbeitenden
  • Ermittlung der wesentlichen Energieverbraucher
  • Analyse der Energiedaten 
  • Bericht über die wesentlichen Inhalte des Audits und Verbesserungsvorschläge 

Welche Daten und Informationen sind relevant?

Bevor der Energieauditor den Standort begeht, sollten Sie bereits vorab relevante Daten und Informationen preisgeben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Allgemeine Daten: Mitarbeiteranzahl, Verantwortliche im Energiebereich, Betriebszeiten, Managementsysteme, geplante Änderungen und Maßnahmen im Energiebereich, vergangene Energieaudits... 
  • Gebäuderelevante Daten: Baujahr, Energieausweis, Eigentümer...
  • Anlagenrelevante Daten und Fuhrpark: Hauptverbraucher, Geräte- und Maschinenlisten, Heiz- oder Dampfkessel, Kälteanlagen, Druckluftanlagen…

Beispiele für Verbraucher in einem Büro und deren zugehörige Parameter, die den Energieverbrauch beeinflussen können Beispiele für Verbraucher in einem Büro und deren zugehörige Parameter
Quelle: entnommen aus WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich, Energieaudit nach EN 16247-1, Seite 11, 2. aktual. Auflage, Dezember 2014

Wie oft sollte ein Energieaudit durchgeführt werden?

Um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu realisieren, sollte ein Energieaudit in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. So kann überprüft werden, ob Einsparungen auch wirklich greifen und wo noch ungenutztes Potenzial schlummert.

Beispiel für die Zusammensetzung eines Energieaudit

Beispiel für die Zusammensetzung eines Energieaudit
Quelle: entnommen aus WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich, Energieaudit nach EN 16247-1, Seite 18, 2. aktual. Auflage, Dezember 2014

Messtechnik auf die Sie sich verlassen können

Ohne Messtechnik kein Energieaudit. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Messgeräte – egal ob Sie den Audit selbst angehen oder externer Energieauditor sind. Analysieren Sie Durchflüsse und Wärmemengen mit aufschnallbaren Ultraschallsensoren und PT 100 Fühlern, die Sie von außen auf Rohre aufschnallen können, ohne zuerst aufwendige Umbauten durchführen zu müssen. Parametrierung und Inbetriebnahme der Geräte übernehmen wir gerne. Kontaktieren Sie uns (Kontaktdaten siehe unten) und lassen Sie sich von unseren Experten für Mess- und Umwelttechnik beraten. 

Quelle:
https://www.wko.at/service/umwelt-energie/WIFI_UNS_Energieaudit_mm_RZ_screen.pdf

Ihr Ansprechpartner im Bereich Messtechnik:
„Messtechnik richtig einsetzen – ich verrate Ihnen wie!”

Günter Kutschera
Telefon: +43 732 7646-0
E-Mail: g.kutschera@schmachtl.at