Sie planen den Kauf einer Ökostromanlage? Dann ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich um eine Förderung zu bemühen – noch vor dem Kauf. Bei einem Zuschlag amortisiert sich Ihre Anschaffung noch schneller. Doch einen der begehrten Zuschüsse zu ergattern, ist nicht leicht. Wir haben eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Sie erstellt.
Die Speicherförderung fängt am 11. März 2020 um 17:00 Uhr MEZ über die OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom AG) an. Hier hat man die Möglichkeit, 250 Euro pro Kilowattstunde zu erhalten. Auch eine gute Nachricht: Das Budget wurde von sechs Millionen auf zwölf Millionen Euro angehoben! Wie Sie sich Ihren Zuschuss sichern, erfahren Sie hier.
Hard Facts
Wann? 11. März 2020, 17:00 Uhr
Wo? http://www.oem-ag.at/
Wie? First come, first served und ausschließlich online!
Allgemeiner Ablauf
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Sie lösen ein „Ticket“, um die grundlegenden Daten einzugeben.
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Frühestens 18 Stunden nach der Ziehung des Tickets kann im zweiten Schritt der Förderantrag vervollständigt werden („Login mit Ticket"). Für diesen zweiten Schritt haben Sie 168 Stunden (7 Tage) Zeit. Den genauen Zeitraum für die Vervollständigung Ihres Tickets finden Sie in der Ticket-Bestätigungsmail bzw. auf Ihrem Bildschirm nach erfolgreicher Ticketziehung
Das Passwort
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Mindestlänge: 8 Zeichen
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Verwendung von Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen (zumindest drei dieser Kriterien sind zu erfüllen)
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Keine Übereinstimmung mit Benutzername/Alias zulässig
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Erstes Zeichen muss Buchstabe (Groß- oder Kleinschreibung) oder Zahl sein
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Keine Mehrfachwiederholung einzelner Zeichen (Bsp.: ****1111)
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Folgende Zeichen sind für die Erstellung von Passwörtern zulässig:
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Kleinbuchstaben: a-z
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Großbuchstaben: A-Z
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Ziffern: 0-9
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Sonderzeichen: ( ) [ ] { } # $ ! ? * ; : _ , .
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Folgende Umlaute & Sonderzeichen sind für die Erstellung von Passwörtern nicht zulässig:
Ä Ö Ü ä ö ü ß @ < > ‘ “-+=
Wichtige Informationen
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Das erste Zeichen in einem Textfeld in der Förderantrag-Applikation darf nur ein Buchstabe von A bis Z (bzw. a bis z) oder eine Zahl von 0 bis 9 sein.
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Ein gültiger Antrag auf Investitionszuschuss gem. § 27a des ÖSG 2012 für PV-Anlagen und Stromspeicher kann nur dann eingebracht werden, wenn zu diesem Zeitpunkt weder mit dem Bau begonnen noch eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Anlagenteilen getätigt wurde.
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Als Zeitpunkt des Einlangens eines Antrages gilt der Eingang des vollständigen Ticket-Antrages. ACHTUNG: Werden an einem Kalendertag mehrere Ticket-Anträge eingebracht, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) und denselben Projekttyp (PV-Anlage oder Stromspeicher) betreffen, ist nur das letzte Ticket gültig. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden!
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OeMAG ist jederzeit berechtigt, Benutzer vom Zugriff auf das elektronische Abwicklungssystem auszuschließen. Daher ist insbesondere die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen („robots") nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Antragstellung. Insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung ausgefüllt abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen abgegeben wurden.
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Investitionen für Erweiterungen und Errichtungen sind nicht förderfähig, wenn eine Förderung aufgrund des Klima- und Energiefondsgesetzes oder aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen in Anspruch genommen wird.
Die Voraussetzungen
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Elektronische Einreichung
Das Einbringen von Förderanträgen ist seit Anfang 2014 ausschließlich über die OeMAG-Website möglich. Anträge, welche per E-Mail, Fax oder postalisch einlangen, können nicht berücksichtigt werden.
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Zählpunktbezeichnung
Die Einbringung eines Förderantrags ist nur mit einer gültigen Zählpunktbezeichnung möglich (vorhandener Netzzugang). Diese erhalten Sie in Vereinbarung mit dem jeweiligen Netzbetreiber. Falschangaben führen zur sofortigen Ablehnung des Antrags.
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Anerkennung als Ökostromanlage
Ab dem 01.01.2018 werden für Photovoltaik-, Windkraft- und Kleinwasserkraftanlagen keine Anerkennungsbescheide mehr für die Antragstellung benötigt. Für rohstoffabhängige Anlagen (Biomasse, Biogas) muss der Bescheid der Landesregierung über die Anerkennung als Ökostromanlage jedoch weiterhin bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
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Erstinstanzliche Genehmigungen
Etwaige für das eingereichte Projekt erforderliche erstinstanzliche Genehmigungen (z.B. Baubescheid, ElWOG, Wasserrechtliche Genehmigungen etc.) müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollständig vorliegen und sind im Rahmen des Ansuchens vollständig zu übermitteln.
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Gültiger Erstantrag vor Baubeginn
Ein Förderantrag kann nur dann bei der Ökostromabwicklungsstelle eingebracht werden, sofern mit der Errichtung bzw. Revitalisierung der Anlage zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen wurde. Andernfalls ist ausschließlich eine Vergütung zum Marktpreis möglich (kein Anreizeffekt für Investition gegeben).
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Für jeden Förderantrag ist ein separater Benutzername (ALIAS) anzulegen.
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Unbeschadet etwaiger anlagenbezogener Bestimmungen zur Reihung von Anträgen in einer Verordnung gemäß § 19 ÖSG 2012 werden vollständige und korrekte Förderanträge nach Datum und Uhrzeit der Einreichung gereiht. Die Förderantragsnummer gibt keine Auskunft über die Reihung des Antrages.
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Bei erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine unverbindliche Bestätigung per E-Mail mit Ihrer Förderantragsnummer.
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Ökostromanlagen sind bescheid- und vertragskonform zu errichten. Eine nachträgliche Änderung des Anlagenstandortes ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
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Eine Bestätigung des Netzbetreibers für den Netzzugang mit folgenden Mindestinhalten: Zählpunktbezeichnung, Zählpunktinhaber, Standort der Anlage, Anschlussleistung [kW/kWp]
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Vorliegen aller für die Errichtung notwendigen (behördlichen) Genehmigungen/Bewilligungen/Anzeigen (etwa elektrizitätsrechtliche Bewilligung/Genehmigung/Anzeige und/oder Betriebsanlagenbescheid und/oder baurechtlicher Bescheid und/oder wasserrechtliche Bewilligung und/oder forstrechtliche Bewilligung und/oder abfallwirtschaftsrechtliche Bewilligung und/oder UVP-Bescheid)
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Vorliegen der Anerkennung der Anlage als Ökostromanlage (Anerkennungsbescheid gemäß § 7 Ökostromgesetz) für rohstoffabhängige Anlagen
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Vorliegen allfälliger zusätzlicher Nachweise (z. B. Feinstaubreduktionsmaßnahmen, …)
Technische Voraussetzungen
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Google Chrome: Version 30 und höher
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Mozilla Firefox: Version 27 und höher
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MS Internet Explorer: Version 11
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MS Edge (alle)
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Opera: Version 17 und höher
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Apple Safari: Version 8 und höher
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Ältere Versionen können aus technischen Gründen nicht mehr unterstützt werden. Wichtig daher, dass Sie rechtzeitig ein Update durchführen oder auf einen anderen Browser umsteigen.
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Bitte beachten Sie, dass bereits vergebene Benutzernamen, Antragsnummern und Passwörter für die neue Antragstellung nicht verwendet werden können!
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Um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Förderantrags-Applikation zu gewährleisten, beachten Sie, dass ihr Browser zumindest für diese Applikation COOKIES zulässt.
Den kompletten Leitfaden für das Ticketsystem finden Sie hier.
Quellen: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/